Wärmeversorgungsanlagen - Betriebseinrichtungen

Ortsfeste Tanks Nachweis Standsicherheit Dichtigkeit
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Ortsfeste Tanks - Sichere Baustoffe

Ortsfeste Tanks Nachweis Standsicherheit Dichtigkeit


Anforderung Ortsfeste Tanks, in DIN EN 13341:2011-04 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von ortsfesten Tanks aus Thermoplasten für oberirdische Lagerung von Haushalts-Heizölen, Kerosin und Dieselkraftstoffen für Überschwemmungsgebiete und Erdbebengebiete der Erdbebenzonen 1 bis 3 ist ein Nachweis der Standsicherheit und Dichtigkeit bei Überflutung und Einwirkungen von Erdbeben sowie ein Nachweis der Dichtigkeit im Brandfall zu führen. Der Nachweis erfolgt auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von ortsfesten Tanks aus Thermoplasten für oberirdische Lagerung von Haushalts-Heizölen, Kerosin und Dieselkraftstoffen ist ein Nachweis der Dichtigkeit im Brandfall zu führen. Der Nachweis erfolgt auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
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