Keramik-Außenschalen Systemabgasanlagen Feuerwiderstand Brandverhalten
Anforderung Keramik-Außenschalen für Systemabgasanlagen, in DIN EN 13069:2005-12 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Keramik-Außenschalen für Systemabgasanlagen ist der Feuerwiderstand auf Grundlage einer ETA oder auf Grundlage der DIN V 18160-60 mit Klassifizierung nach MVV TB, Anhang 4, Abschnitt 8.3 in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle anzugeben. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Keramik-Außenschalen für Systemabgasanlagen ist das Brandverhalten auf Grundlage einer ETA oder auf Grundlage der DIN EN 13501-1 in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle oder einen Bezug auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich des Brandverhalten anzugeben. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).