Auswahl
von Bauprodukten
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Aktuelle Version 2019-05

  • Hinweistexte für die Auswahl von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen auf Basis der Prioritätenliste des DIBt.
  • Einstieg über Leistungsbereiche, Bauprodukte, Bauteile, Normen.
  • Druckmodul als pdf und Word.
  • GAEB-Export in Ihre AVA-Software.
Einige harmonisierte Bauproduktnormen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erarbeitet wurden, sind für die Ermittlung und Angabe bestimmter in Deutschland anzugebener wesentlicher Leistungen nicht oder nicht vollständig anwendbar. Die ARGEBAU hat hierzu eine Prioritätenliste erstellt, welche die harmonisierten Bauproduktnormen enthält, die aus der Sicht der Länder harmonisierte Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung dieser Bauprodukte zur sicheren Verwendung in Deutschland vermissen lassen.
In dieser Prioritätenliste sind für mehr als 80 Bauproduktnormen diejenigen wesentlichen Merkmale benannt, die nicht nach harmonisierten Normen erklärt werden können, die aber für die Erfüllung der Bauwerksanforderungen möglicherweise erforderlich sind. Weiterhin sind seit Dezember 2017 in einer separaten Spalte auch Möglichkeiten zur Erklärung dieser wesentlichen Merkmale benannt.
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist, neben der Überarbeitung der entsprechenden Mandate bzw. Erarbeitung aktualisierter Normungsaufträge, dass die Vertreter der Länder gemeinsam mit den Experten in den DIN-Gremien die erforderlichen technischen Inhalte erarbeiten. Diese sollen dann auf europäischer Ebene eingebracht werden, damit sie in Zukunft in den harmonisierten Europäischen Normen enthalten sind.
Da diese Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wurde der vorliegende Onlinedienst erstellt. Hier werden für die in der Prioritätenliste benannten Normen Informationen zur Verfügung gestellt, die im Rahmen von Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Der Dienst ist kostenfrei, die Informationen können als Hinweistexte im GAEB-Format exportiert oder ausgedruckt werden.
Die allgemeinen Hinweise im Onlinedienst „Auswahl von Bauprodukten“ dienen dazu, unabhängig vom Einzelfall Orientierung beim Nachweis der Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen zu geben; Der Onlinedienst „Sichere Verwendung von Bauprodukten“kann deswegen die fachliche Prüfung und die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen im Einzelfall nicht ersetzen; maßgeblich bleiben insoweit das Bauproduktenrecht und dessen Vollzug durch die zuständigen Baubehörden.


 
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